Dark Pattern: Wenn Design digitale Barrieren aufbaut

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Im Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Seitdem sind viele Webseitenbetreiber verpflichtet, ihre Inhalte inklusiv zu gestalten, sodass sie von allen Menschen rezipiert werden können, selbst mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Ein Aspekt, der in diesem Kontext oft zu kurz kommt, sind Dark Pattern. Worum es dabei geht, erklären wir im folgenden Text.

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Dark Pattern sind ethisch fragwürdige Mechanismen, die digitale Hürden aufbauen und Besucher:innen in die Irre führen. Die Anbieter solcher Webseiten ignorieren hierzu bewusst barrierefreie Gestaltungsmerkmale und erschweren den Zugang zu bestimmten Informationen oder Funktionen. Ihr Ziel: Nutzer:innen zu Aktionen zu verleiten, die einzig im Sinne der Betreiber:innen sind. Ein gutes, weil alltägliches Beispiel für solche manipulativen Mechanismen sind Cookie-Banner:Text: „Wenn Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Websitenavigation zu verbessern, die Websitenutzung zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen.“ Unterhalb des Textes befinden sich die farblich nicht abgesetzten Schaltflächen „Cookie-Einstellungen“ und „Cookies ablehnen“, sowie die grün eingefärbte Schaltfläche „Alle Cookies akzeptieren“.

  • „Cookies ablehnen“ wird hinter einer ausgegrauten Schaltfläche oder unscheinbar als Textlink im Fließtext versteckt.
  • „Cookies annehmen“ hingegen ist bereits vorausgewählt oder farblich deutlich vom Rest des Textes abgesetzt.

„Roach Motel“: Kündigen unerwünscht

Die manipulative Gestaltung von Dark Pattern kann für viele Besucher einer Website problematisch sein. Für visuell, kognitiv oder körperlich eingeschränkte Menschen stellen sie möglicherweise sogar ein unüberwindliches Hindernis dar und unterlaufen zugleich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gut erkennbar sind diese Mechanismen beim sogenannten „Roach-Motel“-Effekt. Einem einfachen Zugang steht ein nur mit großem Aufwand erreichbarer Ausgang gegenüber. Ein gern zitiertes Beispiel ist der Kündigungsprozess von Online-Diensten oder -Abonnements, der tief in den Einstellungen versteckt ist und/oder sich über mehrere Fenster erstreckt, die obendrein unterschiedlich gestaltet sind. Nutzer:innen müssen sich immer wieder neu orientieren und laufen dabei Gefahr, den Prozess versehentlich abzubrechen.

Bewusst kompliziert gewählte Formulierungen oder eine verwirrende Nutzerführung bis hin zu Funktionsänderungen von Schaltflächen – „Schließen“ schließt lediglich das Fenster, bricht den Prozess aber nicht ab – erschweren oder verunmöglichen das Verständnis des Entscheidungsprozesses.

Nutzer:innen von Screenreadern können an nicht auslesbaren Captchas hängenbleiben oder daran, dass die wichtigsten Informationen erst ganz am Ende vorgelesen werden. Auch die Praxis, Optionen mühsam einzeln an- oder abwählen zu müssen, fällt unter diesen Punkt. Falls Screenreader das Element überhaupt als solches erkennen und die Navigation mit Tastatur erwartungsgemäß funktioniert.

Kein Dark Pattern im eigentlichen Sinne sind deaktivierte Schaltflächen. In bestimmten Anwendungsfällen erscheint ihr Einsatz sinnvoll, z.B. um  ein vorzeitiges Abschicken von Formularen zu unterbinden. Falsch umgesetzt erschweren sie jedoch die Nutzbarkeit einer Seite deutlich. Falsche oder fehlende Labels im Code behindern Screenreader, geringe Kontraste stellen ein Hindernis für visuell eingeschränkte Nutzer:innen dar. Eine unklare Funktionsbeschreibung führt zu Unsicherheiten, eine ausbleibende Rückmeldung, wenn der Knopf erst einige Augenblicke nach einem Klick deaktiviert wird, unter Umständen zu einer mehrfachen Bestätigung. Gerade in einem Bestellprozess kann das zum Problem werden.

Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass oftmals nicht trennscharf zwischen fehlender Barrierefreiheit und Dark Pattern unterschieden werden kann. Gestaltungsmerkmale, die durch den Abbau von Zugangshemmnissen obsolet wurden, eignen sich weiterhin gut als Dark Pattern. Aufgrund dessen lassen sich Dark Pattern durchaus als Konzept verstehen, schlechte Gestaltungspraxis weiterzuführen.

Psychologischer Druck: Nerven bis zur Zustimmung

Plötzlich erscheinende Pop-ups nehmen den Fokus vom eigentlichen Inhalt und zwingen Nutzer:innen dazu, sich erneut durch irrelevante Infos zu arbeiten und den Schließen- oder Ablehnen-Knopf zu finden. Schlechtestenfalls werden diese Fenster nur temporär geschlossen und erscheinen nach einiger Zeit erneut. Dauerhaft abschalten können Nutzer:innen das Pop-up nur durch „Akzeptieren“.

Neurodivergente Menschen, die schnell überfordert sind, wenn immer wieder Inhalte plötzlich und ohne Vorwarnung wechseln, oder mehrere Elemente gleichzeitig Aufmerksamkeit einfordern, werden mit großer Wahrscheinlichkeit die Seite unverrichteter Dinge verlassen. Gleiches gilt für Personen mit geringer Aufmerksamkeitsspanne. Sie werden kaum die Geduld aufbringen, sich durch die unzähligen Punkte eines Opt-in- oder Opt-out-Verfahren zu klicken oder immer wieder erscheinende Pop-ups zu schließen. Dies unterläuft eine informierte Entscheidung und führt oftmals zu weiteren Komplikationen (Preisgabe persönlicher Daten, Annahme versteckter Kosten, körperliche/geistige Erschöpfung etc.).

Ein großer nach links weisender Pfeil, der sich aus vielen nach rechtsweisenden Pfeilen zusammensetzt.
Credits: Unsplash/yumu

Die rechtliche Lage: Fokus auf Zugänglichkeit

Am Beispiel eines bewusst kompliziert und irreführend gestalteten Kündigungsprozesses wird deutlich, dass Zugänglichkeit nicht immer im Vordergrund steht. Die Schwierigkeiten innerhalb von Dark Pattern zu navigieren, verstärken sich bei Menschen mit Beeinträchtigungen. Dadurch überträgt sich die potenzielle Marginalisierung einiger Bevölkerungsteile in den digitalen Raum und verfestigt sich dort schlimmstenfalls. 

Dark Pattern entstehen nicht versehentlich. Sie sind immer eine bewusste Entscheidung von Anbietern und damit auch eine bewusste Entscheidung gegen einen barrierefreien Zugang zu digitalen Inhalten – oder anders gesagt: für Diskriminierung.

An dieser Stelle muss der Gesetzgeber stärker eingreifen. Das BFSG gibt ausreichend Instrumente an die Hand – wenn auch nicht explizit gegen Dark Pattern gerichtet. Der europäische Digital Services Act verbietet sogar irreführende oder betrügerische digitale Geschäftspraktiken. Richtlinien und Empfehlungen für den Abbau von Zugangshemmnissen gibt es nicht zuletzt in den WCAG. 

Suchmaschinen dagegen berücksichtigen die Zugänglichkeit von Webseiten für das Ranking. Der Einsatz von Dark Pattern wirkte sich hierauf lange Zeit nur sehr indirekt aus. Weil die Crawler aber immer mehr technische und gestalterische Aspekte des Codes bewerten, könnte sich dies zukünftig ändern. Unklar ist zu diesem Zeitpunkt auch, welche Rolle die zahlreichen KI-Crawler beim Abbau von digitalen Hindernissen einnehmen können und werden.

Fazit: Diskriminierung ist kein Geschäftsmodell

Dark Pattern stellen für mich weit mehr dar, als einen Ausdruck schlechten oder nachlässigen Webdesigns. Wir dürfen sie nicht einfach als nerviges Element hinnehmen, denn potenziell schaden sie der Erfahrung aller Seitenbesucher:innen, überproportional jedoch all jenen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen. Den Gesetzgebern ist die Problematik der Dark Pattern bekannt. Die damit einhergehenden Geschäftspraktiken sollen durch zahlreiche bereits bestehende (europäische) Regulierungen und Gesetzen unterbunden werden (bspw. dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Allerdings mangelt es laut Wettbewerbszentrale an der Durchsetzung. Inwiefern der für 2026 angekündigte Digital Fairness Act der EU daran etwas ändern kann, wird sich noch zeigen müssen.