Einwilligungsfreie Web-Analyse mit etracker: Erfolgsmessung ohne Cookie-Banner

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Cookie-Banner sind für jede Website ein Muss? Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Nur wenn Sie einwilligungspflichtige Dienste nutzen, wie zum Beispiel Google Analytics, brauchen Sie ein Consent-Banner für die Einwilligung der Seitenbesucher:innen – es geht aber auch ohne. Ein Gespräch mit Elke Hollensteiner, Privacy Manager bei etracker. Wenn Sie die Seitenaufrufe sowie aggregierte Daten zum User-Verhalten auf Ihrer Website erfassen möchten, benötigen Sie per se erstmal kein personalisiertes Tracking – und somit auch keine nervige Einwilligung von Ihren Besucher:innen. Für diesen Zweck empfehlen wir unseren Firmenkunden je nach verfügbaren IT-Ressourcen entweder einen selbst gehosteten Matomo-Server oder die Software-as-a-Service-Lösung unseres Partners, der etracker GmbH aus Hamburg. Elke Hollensteiner, Privacy Manager beim deutschen Tracking-Spezialisten für Web-Analyse und Push Notification Marketing, erläutert im Gespräch mit Ramona Courvoisier, Projektmanagerin bei Rings Kommunikation, wie etracker Analytics es Website-Betreibern ermöglicht, mit datenschutzkonformer, einwilligungsfreier Web-Analyse das Maximum aus ihrem Datenschatz herauszuholen.

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Ramona: Moin Elke, vielen Dank, dass du dir heute Zeit nimmst, um uns etracker Analytics vorzustellen. Die ganze Thematik wirkt recht komplex. Lass uns doch am besten mit der Frage beginnen, welchen Nutzen eine einwilligungsfreie Web-Analyse für Unternehmen hat?

Elke: Bei rechtskonformer Gestaltung des Cookie-Banners, also mit optisch gleichwertig gestalteten Buttons und der Ablehn-Möglichkeit auf der obersten Ebene, liegt die durchschnittliche Einwilligungsrate zum Tracking auf Websites gerade mal bei 17%. Das ist zu wenig, um ernsthaft Erkenntnisse für das Online-Marketing zu gewinnen. Zudem verfälscht ein Einwilligungs-Banner die erfassten Daten dramatisch. Das haben wir in unserer etracker Benchmark Studie zum Cookie Consent festgestellt.

Ramona: Inwiefern werden die Daten verfälscht, wenn Website-Nutzer:innen der Analyse zustimmen müssen?

Elke: Unsere Studie zeigt, dass die Einwilligungsraten im Durchschnitt je nach Herkunftsquelle der Website-Besucher:innen um 28 Prozentpunkte voneinander abweichen. Damit kann nicht mehr unterschieden werden, ob eine Kampagne viele Conversions aufgrund einer hohen Einwilligungsrate gebracht hat oder tatsächlich wegen einer guten Kampagnen-Leistung.

Das bedeutet, bei Einwilligungspflicht bricht die Datenbasis der Web-Analyse zusammen und die verbliebenen Daten verlieren aufgrund der Verfälschung deutlich an Aussagekraft. Eine Lösung für beide Probleme, also Datenverlust und Datenverfälschung, bietet die Consent-unabhängige Web-Analyse.

Grafik mit den vier Arten der Consent-Gestaltung. Sie sind unterteilt in implizit, erschwert, manipulativ und rechtskonform. Die Arten sind jeweils als Grafik dargestellt. Die implizite Zwangs-Einwilligung besitzt bloß einen Okay- oder Schließen-Button. Die erschwerte Ablehnung kann nur über ein Untermenü mit mindestens einem notwendigen Klick mehr gegenüber der Einwilligung erreicht werden. Die manipulative Gestaltung ist durch das Hervorheben der Zustimmungs-Möglichkeit mittels Farbgebung, Schriftart, der Erkennbarkeit als Schaltfläche oder Anordnung gekennzeichnet. Der rechtskonforme Dialog besitzt eine gleiche Gestaltung auf gleicher Ebene. Betont wird auf der Grafik, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden klar dazu auffordern, eine Ablehnungsmöglichkeit auf erster Ebene des Cookie-Banners anzugeben und die Optionen gleichwertig zu gestalten.
Klicken zum Vergrößern | Quelle: Analytics & Cookie Consent 2022 Benchmark-Studie

Ramona: Seit Einführung der DSGVO wissen wir, dass Datenerhebungen die informierte Einwilligung der betroffenen Personen erfordern. Wie kann dann die Web-Analyse ohne Einwilligungspflicht rechtskonform umgesetzt werden?

Elke: Eine aussagekräftige Web-Analyse ist auf jeden Fall ohne Einwilligungspflicht möglich. Hierzu müssen im Wesentlichen diese Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es dürfen keine Cookies und ähnliche Technologien für das Tracking eingesetzt werden, durch die Informationen auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Auch darf nicht auf bereits dort gespeicherte Informationen zugegriffen werden. Beides verlangt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Einwilligungsfrei ist aber die Verarbeitung von Web-Analyse-Daten, die automatisch via Browser übertragen werden. So legen es die Aufsichtsbehörden in ihrer Orientierungshilfe fest.
  2. Die Daten müssen in mildester Form für den jeweiligen Zweck verarbeitet werden. Sie dürfen also zum Beispiel nicht mit anderen Quellen bzw. Daten zusammengeführt werden. Das heißt konkret: Wenn die Daten beispielsweise auch vom Anbieter des Tracking-Tools selbst genutzt werden und über andere Websites hinweg zusammengeführt oder gar mit soziodemografischen Daten angereichert werden, wie es bei Google Analytics der Fall ist, dann braucht man dafür eine Einwilligung. Dies hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr deutlich gemacht. Er sagt: „Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen.“

Beide Punkte erfüllt etracker Analytics standardmäßig – ohne dass der Website-Betreiber vorab komplizierte Konfigurationen vornehmen muss – sodass auf eine Einwilligung verzichtet werden kann.

Downloads

etracker Analytics: Einwilligungs-frei in Einklang mit TTDSG und DSGVO
etracker Analytics und Tag Management: Was ist möglich?
Analytics & Cookie Consent Benchmark Studie 2022 von etracker Analytics
Benchmark Update November 2023: Consent & Analytics

Ramona: Liefert die einwilligungsfreie Web-Analyse mit etracker denn trotzdem umfassende Ergebnisse? Wir wollen schließlich möglichst viele Informationen über das Verhalten unserer Website-Besucher:innen erhalten.

Elke: Ja, denn eine Consent-freie Web-Analyse kann alle Besuche und dazugehörige Interaktionen ermitteln – einschließlich der Kampagnenherkunft und Conversions. Einzig eine Besucher-Wiedererkennung an Folgetagen ist nicht möglich, denn hierfür müssten Cookies gesetzt werden, was wiederum eine Einwilligung erfordern würde.

Bei etracker Analytics ist der cookiefreie Modus Standard. Es sind keinerlei extra Konfigurationen oder Anpassungen notwendig. Es gibt bei etracker aber auch die Möglichkeit, Cookies bei Einwilligung zu aktivieren und entsprechende Funktionsaufrufe in Consent Management-Lösungen anzubinden.

Dashboards in der Weboberfläche von etracker

etracker bietet zahlreiche Dashboards, mit denen Daten aufgeschlüsselt und analysiert werden können.

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Ramona: Okay, dass wiederkehrende Besucher:innen nicht erkannt werden, ist also der kleine Haken an der einwilligungsfreien Web-Analyse. Dafür gewinne ich als Unternehmen aber Rechtssicherheit und eine solide Datenlage – wie du gerade erklärt hast.

Elke: So ist es. Und falls die Wiederkehrrate und lange Customer Journeys elementar für ein Team sind, kann man den hybriden Modus von etracker nutzen also mit Cookies bei Einwilligung und ohne Cookies bei Ablehnung. Dann braucht man natürlich ein Consent-Banner, hat aber das Maximum an Daten. Die Einwilligung der Website-Besucher:innen steuert in diesem Fall den Modus des Trackings entweder mit und eben ohne Cookies bestimmt aber nicht, ob überhaupt Daten erfasst werden dürfen, wie bei Google Analytics der Fall.

Ramona: Wenn ich das hybride Tracking wähle und somit auch ein Consent Management benötige, bekomme ich das bei etracker aus einer Hand?

Elke: Ja, etracker hat seit Dezember 2023 einen einen integrierten Tag- und Consent Manager für etracker Cookies. Damit gibt es eine einfache wie praktische All-in-one-Lösung, um Einwilligungen zu managen und auch dritte Tags bequem und datenschutzkonform auszusteuern.

Das bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Nur ein Code in der Website (der etracker Code)
  • Hinzugefügte dritte Tags (für Google, Meta, LinkedIn & Co.) werden automatisch über das Consent Management gesteuert und müssen dort nicht nachgepflegt werden.
  • Keine extra CMP-Lizenz oder Tag Manager notwendig

Ramona: Vielen Dank für diesen Überblick über die Möglichkeiten von etracker Analytics, Elke. Wer neugierig geworden ist, wie gut einwilligungsfreie Web-Analyse ohne Datenverlust funktioniert, kann einen kostenfreien Test-Account erstellen und etracker Analytics für 30 Tage testen.* Wir unterstützen natürlich gern dabei.

Über etracker Analytics

etracker ist der Spezialist für Web- und App-Analytics. Dank seiner ausgereiften Technologie, zahlreicher Innovationen, persönlichem Support und einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis zählt das Hamburger Unternehmen seit über 20 Jahren zu den führenden europäischen Anbietern auf diesem Gebiet.

Die etablierte etracker Tracking-Technologie ist unabhängig geprüft und für ihre DSGVO- und TTDSG-Konformität mit dem ePrivacyseal EU ausgezeichnet.

Website: www.etracker.com

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